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Verwaltungsvorschriften der Förderprogramme

Verwaltungsvorschriften der Förderprogramme

VV IWB-EFRE

Die Verwaltungsvorschrift VV IWB-EFRE dient der Regelung der Zuwendungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2014 bis 2020. VV vom 16.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer,  ergänzt im Rahmen von REACT-EU, VV vom 30.04.2021

Sie regelt die Zuständigkeiten im EFRE-Programm und setzt die Rahmenbedingungen für weitere Verwaltungsvorschriften (Förderprogramme). Veröffentlicht wurde sie im Ministerialblatt Nr. 10 am 11. Dezember 2015.

Die Anlage 1 wird jährlich aktualisiert und auch die Anlage 2 dieser Verwaltungsvorschrift hat sich zwischenzeitlich schon einmal geändert.

Änderungen Anlage 1:

Änderung Anlage 2:

  • Anlage 2 dieser VV, enthält die für die EFRE-Förderung maßgebliche ANBest-EFRE. Darin ist in Nummer 3.1 eine Nebenbestimmung enthalten, welche die dem Vergaberecht unterliegenden Zuwendungsempfänger zur Einhaltung des Vergaberechts bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet.
    Mit einer Reform des Vergaberechts, die im April 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Rechtsrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte geändert. In Umsetzung dieser Rechtsänderung war eine Anpassung der vorgenannten ANBest-EFRE erforderlich.
  • Die Anlage 2  - konsolidierte Fassung der ANBest-EFRE (Stand 19.01.2022) ist allen Bewilligungen zugrunde zu legen.
  • Achtung: Am 18. August 2021 wurde die VV „Öffentliches Auftragswesen“ geändert und im Ministerialblatt Nr. 8 vom 06.  September 2021, veröffentlicht. Diese Änderung führte dazu, dass die Anlage 2 (ANBest IWB-EFRE, Punkt 3.2. - Auszug aus Min.-Blatt Nr. 1 vom 19.01.2022) der VV IWB-EFRE angepasst werden musste. Bitte beachten Sie auch die Information an die zwischengeschalteten Stellen vom 13.12.2021

VV Forschung, technologische Entwicklung und Innovation

Mit der Verwaltungsvorschrift VV Forschung, technologische Entwicklung und Innovation werden die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation des EFRE-Programms in Rheinland-Pfalz geregelt. Sie wurde am 31. März 2016 im Ministerialblatt Nr. 3 veröffentlicht. 

Die o.g. Verwaltungsvorschrift wurde geändert und am 20. April 2017 im Ministerialblatt Nr. 4 veröffentlicht. Die konsolidierte Fassung vom 11. März 2017 finden Sie hier.

VV InnoTop

Mit der Verwaltungsvorschrift VV InnoTop wird das einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm in Rheinland-Pfalz geregelt. Sie wurde am 13. November 2015 im Ministerialblatt Nr. 11 veröffentlicht.

Änderungen:

VV InnoTop vom 06.12.2018,

VV InnoTop vom 28.03.2020 

VV InnoTop , Ministerialblatt Nr. 4 vom 06. Mai 2020

VV InnoTop,  Ministerialblatt Nr.  10 vom 16.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer

Des Weiteren finden Sie hier eine nichtamtliche konsolidierte Fassung.

VV Regionales Landesförderprogramm

Das Land Rheinland-Pfalz regelt in der Verwaltungsvorschrift VV Regionales Landesförderprogramm Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sie wurde am 30. Oktober 2015 im Ministerialblatt Nr. 10 veröffentlicht. VV vom 16.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer

VV Tourismus - Barrierefreiheit in KMU

In der Verwaltungsvorschrift VV Barrierefreier Tourismus KMU wird die Förderung der Barrierefreiheit in gewerblichen touristischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz geregelt. Diese VV wurde geändert am 21.02.2019. Eine nichtamtliche konsolidierte Fassung finden Sie hier

VV Tourismus - Infrastruktur und Marketingmaßnahmen

In der Verwaltungsvorschrift VV Förderung touristische Infrastruktur und Marketing wird die Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen sowie besonderer Infrastruktur- und Marketingmaßnahmen im Bereich des barrierefreien Tourismus in Rheinland-Pfalz geregelt. Sie wurde am 4. März 2016 im Ministerialblatt Nr. 2 veröffentlicht. 

Diese VV wurde am 27.08.2020 erweitert.  Eine nichtamtliche konsolidierte Fassung finden Sie hier. VV vom 16.12.2020 - Verlängerung der Geltungsdauer

VV vom 20.01.2021 - Erweiterung der VV vom 27.08.2020 und nicht amtliche konsolidierte Fassung

Eine aktuelle Übersichtskarte der Modellregionen finden Sie hier.

VV Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen

In der Verwaltungsvorschrift VV Energie- und Ressourceneffizienz wird die Förderung von Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- oder sonstigen Ressourceneffizienz führen, geregelt. Die VV wurde im Ministerialblatt Nr. 3 vom 31. März 2016 veröffentlicht.

VV CO2 - Emissionen und Ressourcenschutz

Das Land Rheinland-Pfalz regelt in der Verwaltungsvorschrift VV CO2 - Emissionen und Ressourcenschutz Investitionen und nicht investive Vorhaben zur Umsetzung innovativer klima- und ressourcenschonender Technologien und Strategien. Sie wurde am 29. April 2016 im Ministerialblatt Nr. 4 veröffentlicht.

Richtlinie für Beteiligungen aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II

Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit offenen und stillen Beteiligungen an der Finanzierung und Neugründung kleiner Technologieunternehmen. Die Fördergrundlage hierzu bildet die Richtlinie für Beteiligungen aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II.