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Jährliches Monitoring

Jährliches Monitoring

Im Rahmen der Dokumentation des Förderverlaufs ist der Maßnahmenträger verpflichtet, einmal jährlich zum 31. Januar für das zurückliegende Jahr einen Monitoringbogen auszufüllen und an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz zu senden. Zu den Informationen auf den Monitoringbögen gehören auch Ergebnisindikatoren wie z.B. die Anzahl der durch das geförderte Investitionsvorhaben geschaffenen Arbeitsplätze. Die Daten dienen der Begleitung und Bewertung des laufenden Programmfortschritts.
Die Monitoringbögen sind wie die Antragsformulare und die Indikatorenbögen auf den speziellen Förderinhalt abgestimmt. Die Monitoringbögen erhalten Sie als Anlage zum Bewilligungsbescheid. Eine kurze Anleitung zum Ausfüllen der Monitorinbögen gibt das Merkblatt für den Monitoringvordruck.