Direkt zur Servicenavigation . Direkt zum Inhalt . Direkt zur Navigation .
Auszahlung der Fördermittel

Auszahlung der Fördermittel

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz auf der Grundlage der eingereichten quittierten Rechnungsbelege durch den Antragsteller und Projektträger. Basis für die Auszahlung der Fördermittel sind das Mittelabrufformular und die Kostenartenliste.
Beide Formulare erhalten Sie als Anlage zum Bewilligungsbescheid.

Mittelabrufformulare

Falls Sie ein Mittelabrufformular benötigen, so können Sie dieses hier herunterladen.
Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Mittelabrufformulare. Ein <link fileadmin efre foerderung _blank download file>Mittelabrufformular für den gewerblichen Bereich und ein <link fileadmin efre foerderung mittelabrufformular-infrastruktur_2013.pdf _blank download file>Mittelabrufformular für Infrastrukturprojekte.

Für das City-Programm-Ludwigshafen (Förderinhalt P3-H3-1) gibt es ein eigenes Mittelabrufformular.

Kostenartenliste

Falls Ihnen eine Kostenartenliste fehlt, so können Sie diese hier herunterladen.
Wie bei den Mittelabrufformularen, so werden auch bei den Kostenartenlisten der gewerbliche Bereich und der Infrastrukturbereich unterschieden.

Es gibt 2 Ausnahmen:

  1. Für den Förderinhalt P2-H2-4 (Förderung der Umsetzung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen (FEI) bis hin zur Markteinführung - InnoTop) gibt es spezielle Kostenartenlisten, die Sie am Ende des Textes finden. Neben der Zahlungsanforderung für 2-2-4 gibt es die Anlagen Personalkosten (Anlage A), Instrumente und Ausrüstungen (Anlage B), Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen (Anlage C), Sonstige Betriebskosten (Anlage D).
  2. Auch der Förderinhalt P3-H3-1 hat für das City-Projekt-Ludwigshafen eine speziell entwickelte Kostenarten