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Pflichten des Begünstigten

Pflichten des Begünstigten

Im Rahmen der Durchführung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen hat der Begünstigte bestimmte Pflichten, die er einhalten muss, sobald er EFRE-Fördermittel in Anspruch nimmt.

Der Begünstigte stellt sicher, dass die an dem Vorhaben Beteiligten über die Finanzierung aus dem EFRE-Fonds informiert werden und gibt einen deutlichen Hinweis darauf, dass das Projekt im Rahmen eines aus dem EFRE kofinanzierten Programm ausgewählt wurde. Für alle Informations- und Werbemittel (Publikationen, Veröffentlichungen, Hinweisschilder, Werbematerialien) hat er die vom Programm vorgeschriebenen Größen- und Gestaltungsvorschriften zu beachten und die vorgegebenen Beschriftungen und Logos zu verwenden.

Einen detaillierten Überblick über die Anforderungen an die Werbemittel und -maßnahmen gibt das Merkblatt zu den Informations- und Publizitätspflichten der Begünstigen. In der EFRE-Bibliothek auf dieser Homepage stehen neben dem Merkblatt auch die aktuellen Logos und Hinweisschilder als Download zur Verfügung.

Die Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften wird innerhalb des Zuwendungsverfahrens beim Zuwendungsempfänger kontrolliert. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel. Der Zuwendungsempfänger muss seine Publizitätsmaßnahmen dokumentieren (z.B. durch Fotos, Belegexemplare, etc.).