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Verzeichnis der Begünstigten

Verzeichnis der Begünstigten

Nach Art. 7 Abs. 2 Buchstabe d der VO (EG) 1828/2006 muss ein Verzeichnis der Begünstigten veröffentlicht werden. Das Verzeichnis wird jährlich zum 30. Juni aktualisiert und anschließend auf dieser Homepage veröffentlicht. Es enthält den Namen des Begünstigten, die Bezeichnung des Projekts und den Betrag, der für das Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligung. Begünstigte, die die Finanzierung annehmen, erklären sich damit einverstanden, dass sie in das veröffentlichte Verzeichnis der Begünstigten aufgenommen werden. Das Einverständnis ist Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung.