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VV IBW-EFRE

VV IBW-EFRE

Die für die Umsetzung des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms verantwortliche Verwaltungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat eine Verwaltungsvorschrift (VV) „Zuwendungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (VV IBW-EFRE)“ erlassen, die im Ministerialblatt Nr. 1 vom 19. Januar 2023 veröffentlicht ist.

Diese VV richtet sich in erster Linie an diejenigen Stellen in den Fachressorts, die eigene VV´s zur Umsetzung der EFRE-Förderung (Förderprogramme) erstellen, und legt die Eckpunkte für die Bewilligungen von EU-Mitteln in Rheinland-Pfalz fest. Sie ergänzt die VV zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO), aber ersetzt sie nicht. Eine vergleichbare VV gab es bereits für die Förderperiode 2014-2020.

Als Anlage zur VV IBW-EFRE sind Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (ANBest IBW-EFRE) ebenfalls im vorgenannten Ministerialblatt veröffentlicht.

Die ANBest IBW-EFRE sollen die Transparenz für den Zuwendungsempfänger erhöhen und damit einen Beitrag zur Fehlerreduzierung bei der Abwicklung von EU-Förderprojekten leisten. Sie ersetzen – wie bereits in der Förderperiode 2014-2020 - die in der als Anlage zu § 44 LHO erlassenen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest‑P) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände (ANBest-K) und sind verbindlicher Bestandteil aller Zuwendungsbescheide, mit denen EFRE-Mittel gewährt werden.

Den Auszug aus dem Ministerialblatt finden Sie hier.