Direkt zur Servicenavigation . Direkt zum Inhalt . Direkt zur Navigation .
Beschwerdemanagement in Zusammenhang mit aus dem EFRE geförderten Projekten

Beschwerdemanagement in Zusammenhang mit aus dem EFRE geförderten Projekten

Innerhalb des nationalen Rechtsschutzes haben Antragsstellende bzw. Zuwendungsempfänger verschiedene Möglichkeiten des Rechtsbehelfs gegenüber Verwaltungshandeln und Verwaltungsentscheidungen. Hierzu zählen beispielsweise Widerspruchs- oder Klageverfahren oder auch Dienstaufsichtsbeschwerden. Hinweise zum Rechtsweg erhalten die Zuwendungsempfänger über die Rechtsbehelfsbelehrung in ihrem Zuwendungsbescheid.

Darüber hinaus wurde außerhalb des nationalen Rechtsschutzes im Sinne des Artikels 69 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060 ein Beschwerdemanagement eingerichtet, um eine wirksame Untersuchung von Beschwerden in Bezug auf den EFRE sicherzustellen - unbeschadet der allgemeinen Möglichkeit für Bürger und Interessenträger, Beschwerden an die Europäische Kommission (KOM) zu richten.

  • Außerhalb des nationalen Rechtsschutzes können Antragstellende, Zuwendungsempfänger sowie Bürgerinnen und Bürger über das zentrale E-Mail-Postfach EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de oder auf dem Postweg jederzeit Kontakt mit der EFRE-Verwaltungsbehörde (EFRE-VB) als zentraler Anlauf- und Koordinationsstelle aufnehmen. Voraussetzung ist, dass die Kontaktaufnahme unter Angabe der Kontaktdaten des/der Anfragenden erfolgt und die Beschwerde konkret formuliert wird.
  • Jede eingegangene Beschwerde wird dokumentiert und gegebenenfalls unter Einbindung der fachlich zuständigen Stelle schnellstmöglich geprüft und beantwortet.
  • Sollte eine Beschwerde gegenüber der KOM über ein in Rheinland-Pfalz gefördertes EFRE-Projekt eingereicht werden, übermittelt die KOM diese Beschwerde zur Bearbeitung an die EFRE-VB, die wiederum die fachlich zuständige Stelle einbindet. Das Ergebnis der Überprüfung wird der KOM und – sofern gewünscht – dem Anfragenden mitgeteilt.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union und UN-BRK 

Über das zentrale E-Mail-Postfach EFRE-Verwaltungsbehörde(at)mwvlw.rlp.de oder auf dem Postweg kann explizit auch gemeldet werden, wenn aus dem EFRE unterstützte Vorhaben nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) vereinbar sind. Der EFRE-Begleitausschuss wird über eingegangene Beschwerden und Folgemaßnahmen informiert. 

Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden Sie unter folgenden Links:

Die Inanspruchnahme des Beschwerdemanagements ist gebührenfrei und ersetzt keine Rechtsberatung.

Betrug und Korruption

Hinweise auf möglichen Betrug, Korruption, Risiken, Gefährdungen oder Schädigungen öffentlicher Interessen aller Art sowie auf illegale oder unethische Aktivitäten in Bezug auf die Inanspruchnahme von EFRE-Fördermitteln können der EFRE-VB anonym gemeldet werden:

Per E-Mail:

EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de mit dem Betreff „[VERTRAULICH] Meldung von Betrug und Korruption“

oder

per Post:

VERTRAULICH/PERSÖNLICH
Leitung der EFRE-Verwaltungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

 

Kontakt Beschwerdemanagement, Charta der Grundrechte, UN-BRK, Betrug, Korruption:

Zentrale E-Mail-Adresse:
EFRE-Verwaltungsbehoerde(at)mwvlw.rlp.de

Zentrale Postanschrift:

EFRE-Verwaltungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116 Mainz