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Abschluss der Fördermaßnahme

Abschluss der Fördermaßnahme

Verwendungsnachweis:
Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Maßnahmenträger verpflichtet einen Verwendungsnachweis (VN) der Investitions- und Strukturbank vorzulegen. Das Formular für den Verwendungsnachweis erhalten Sie als Anlage zum Bewilligungsbescheid.

Schlussverwendungsnachweis

Wie beim Mittelabruf, so wird auch beim Verwendungsnachweis bei den Formblättern zwischen den beiden Bereichen Infrastruktur und Unternehmen differenziert, wobei der Förderinhalt P2-H2-4 wieder ein eigenes Formular verwendet.

Zur Bearbeitung des Verwendungsnachweises/Schlussverwendungsnachweises gehört auch die Kontrolle der im Bewilligungsbescheid festgelegten Arbeitsplatzziele. Diese werden über den Erhebungsbogen zur Arbeitsplatzfrage und den Nachweis DAP/Einhaltung der Bindungsfrist abgefragt.