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Umweltprüfung

Umweltprüfung

Mögliche Auswirkungen der Durchführung des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms auf die Umwelt wurden in einer Strategischen Umweltprüfung insbesondere gemäß Teil 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie nach der Richtlinie 2014/52/EU ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Mit der Programmgenehmigung am 15. Juni 2022 hat die Europäische Kommission auch den Bericht der Strategischen Umweltprüfung für das EFRE-Programm 2021-2027 in Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige „Zusammenfassende Erklärung“ angenommen. Die Annahme wurde im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 15.08.2022 veröffentlicht.

Der Bericht der Strategischen Umweltprüfung wurde im Rahmen einer gesonderten Untersuchung um die Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ergänzt. Den entsprechenden Bericht zur Prüfung der Einhaltung des „Do no significant harm“- Prinzips und der Anforderungen zu „Climate proofing of infrastructures“ im Rahmen des EFRE-Programms  2021- 2027 in Rheinland- Pfalz finden Sie hier.

Zur weiteren Information finden Sie hier den Beschluss der Kommission inkl. der Übersichten der Mittelausstattung nach Jahren und der Gesamtmittelzuweisung sowie die Lesefassung des genehmigten EFRE-Programms.