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Evaluierungen

Evaluierungen

Artikel 44 Abs.5 der Verordnung (EU) 2021/1060 verpflichtet die Verwaltungsbehörden zur Erstellung eines Evaluierungsplans für die EFRE-Programme der Förderperiode 2021 – 2027.

Ziel der Evaluierungen ist es insbesondere, Programme auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen und ihre inhaltlichen Beiträge zu bestimmten politischen Strategien zu bewerten. Darüber hinaus werden z.B. die Effizienz der eingesetzten Ressourcen im Verhältnis zu den Ergebnissen, die Passfähigkeit zwischen den Zielen der Förderung und den spezifischen Bedarfen/Herausforderungen im Land sowie das Zusammenspiel von Maßnahmen untereinander oder mit anderen Interventionen bewertet. Die Evaluierungen sollen unter anderem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirkungsgrades der Maßnahmen herausarbeiten.

Im Evaluierungsplan, der am 26. Mai 2023 durch den EFRE-Begleitausschuss genehmigt wurde, werden die Eckpunkte (Schwerpunkte der Evaluierung, Zeitplan etc.) zusammengefasst. Er bildet die Grundlage für die Durchführung der Evaluierungen.

Über die Ergebnisse der Evaluierungen werden Sie an dieser Stelle informiert.