Die Umsetzung der EFRE-Förderung in Deutschland ist Ländersache. Für die jeweils siebenjährige Förderperiode erstellt Rheinland-Pfalz – wie die anderen Bundesländer auch – ein Programm, in dem die Förderstrategien und die geplanten Fördermaßnahmen beschrieben sind. Darauf aufbauend entwickeln die Landesministerien entsprechende Förderprogramme.
Die Lesefassung des EFRE-Programms finden Sie hier.
Das rheinland-pfälzische EFRE-Programm wurde im Rahmen der rechtlichen Grundlagen der EU sowie auf Basis einer Stärken-Schwächen/Chancen-Risiken-Analyse (SWOT-Analyse), nach entsprechenden Umweltprüfungen (siehe Umweltbericht mit Ergänzung) und einem umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozess erstellt.
Ansatz für die Innovationspolitik im Rahmen des Programms ist die fortgeschriebene Regionale Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz RIS3.RP (Langfassung/Kurzfassung).
Für die Förderung von innovativen technologieorientierten Unternehmensgründungen durch Verbesserung des Zugangs zu Kapital wurde eine umfassenden Ex Ante-Bewertung durchgeführt.
Geförderte Projekte sollen dazu beitragen, Beschäftigung und Wachstum zu stärken, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu verringern. Deshalb ist das rheinland-pfälzische EFRE-Programm in der Förderperiode 2021-2027 auf zwei Ziele ausgerichtet:
- Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa
durch den Ausbau von Forschung und Innovation, Einführung fortschrittlicher Technologien, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
- Ein grüneres, CO2-armes und resilientes Europa
durch Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme im Kampf gegen den Klimawandel
In der Förderperiode 2021-2027 gibt es in Rheinland-Pfalz zwei Gebietskulissen mit eigenem Budget und unterschiedlichen Kofinanzierungssätzen.
Die Region Trier (das sind die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier) wird von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des BIP pro Kopf als sogenannte „Übergangsregion (ÜR)“ eingestuft. Der EFRE-Kofinanzierungssatz beträgt hier bei Vorliegen der beihilferechtlichen Voraussetzungen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Rest des Landes gehört zu den stärker entwickelten Regionen (SER). Hier beträgt der EFRE-Kofinanzierungssatz bis zu 40 Prozent.
Von der EFRE-Förderung können Unternehmen, Existenzgründende, Start-ups, Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, Organisationen und Kommunen profitieren.
Die Zielgruppen und konkreten Voraussetzungen für die Projektförderung werden in den Förderprogrammen
der rheinland-pfälzischen Ministerien geregelt.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Investitionen in fortschrittliche Technologien und Produktionsprozesse
- Ausbau von Forschung und Entwicklung in Wissenschaft und Wirtschaft
- Technologieorientierte Gründungszentren
- Innovationen im Tourismus
- Intelligente Energiesysteme, Netzwerke und Speicher
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes.
Details können Sie den Förderprogrammen entnehmen.