Gefördert wird die Verbesserung der technologieorientierten Gründungsinfrastruktur zur Weiterentwicklung der Technologiezentren im Land, um für  technologieorientierte Gründungen optimale Voraussetzungen zur Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu schaffen. Hierzu gehören der Neubau und der Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur (Labor-, Versuchs-, Erprobungsräume) und die erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur.

Die neu geschaffenen oder hergerichteten Infrastrukturen werden durch begleitende Maßnahmen in das Regionale Innovationssystem eingebunden. Dies
betrifft insbesondere die Durchführung von Informations- und Netzwerkveranstaltungen zum Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gründern.

Gefördert werden Technologiezentren in den Oberzentren des Landes Rheinland-Pfalz.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben für die Weiterentwicklung der Technologiezentren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
  • Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
  • Fremdleistungen
  • direkte Personalkosten
  • Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten

Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation) finden Sie im Downloadbereich.  

Federführend: 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier