Förderfähig sind Projekte zur Bündelung der vorhandenen Kompetenzen in technologieorientierten Cluster- und Netzwerkstrukturen einschließlich des Netzwerkmanagements.
Vorhandene regionale bzw. unternehmerische Stärken sollen durch die Vernetzung und Aktivierung sich ergänzender Wissenschafts- und Wirtschaftsakteure entlang der jeweiligen Wertschöpfungskette weiterentwickelt und Kompetenzen in Bezug auf neue Technologien erweitert werden. Dies beinhaltet auch die Ausrichtung auf regionale und überregionale Netzwerke unter Einbindung von Forschungs- und Transfereinrichtungen sowie deren Internationalisierungsbestrebungen.
Gefördert werden technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Mitglieder in Netzwerken und Clustern mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Gewährt werden Investitionsbeihilfen für den Auf- und Ausbau des Clusters sowie Betriebsbeihilfen für das Clustermanagement.
Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens, insbesondere:
- Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
- Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht über die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
- Fremdleistungen
- direkte Personalkosten
- Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten
Der Fördersatz beträgt für Investitions- sowie Betriebsbeihilfen für das Clustermanagement bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,
für sonstige Clusterprojekte bis zu 100 %.
Die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation) finden Sie im Downloadbereich.
Federführend:
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.