Gefördert werden Investitionsvorhaben, die - bezogen auf die jeweilige Maßnahme - zu einer dauerhaften Steigerung der Energie- (um mindestens 20 %) oder sonstigen Ressourceneffizienz (um mindestens 10 %) führen. In der Regel werden nur Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 gefördert.

Die vorgenannten Werte können auch dadurch erreicht werden, dass verschiedene geförderte Investitionen zu einer Maßnahme zusammengefasst werden.

Das Programm fördert die Umsetzung von gewerblichen und industriellen Ressourceneffizienzmaßnahmen, die insbesondere den folgenden zum Klima- und Umweltschutz beitragenden Zielen dienen:

  • Energieeinsparung und effizientere Energienutzung
  • Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes, Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie der Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten, insbesondere solcher Stoffe, die in öffentlichen Kläranlagen nicht oder nicht ausreichend eliminiert werden
  • Schließung von Stoffkreisläufen
  • Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit
  • Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe.

Zuwendungsfähig sind Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Anlagentechnik und Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien, wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung, elektrische Antriebe, Druckluft und Pumpen
  • Bauliche Maßnahmen im Bestand (z. B. Gebäudehülle)
  • Prozesskälte und -wärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Wassernutzung sowie Abwasseraufbereitung und -behandlung
  • Abfallvermeidung und -verminderung
  • Energiespeicherung und Energiegewinnung, sofern ausschließlich für den Eigenbedarf
  • Verringerung des Materialeinsatzes

Förderfähig sind unter den nachstehend genannten Voraussetzungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse), wenn

  1. diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind,
  2. der Investor diese von einem Dritten (nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktbedingungen erworben hat und
  3. diese Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte, die die Förderung erhält, genutzt werden und mindestens drei Jahre (bei Großunternehmen mindestens fünf Jahre) im Betrieb des Ersterwerbers verbleiben.

Die Fördersätze staffeln sich wie folgt:

Kleine Unternehmen, das heißt, weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. EUR: 
Bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben

Mittlere Unternehmen, das heißt, weniger als 250 Beschäftigte, entweder Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. EUR: 
Bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben

Große Unternehmen: Bis zu 10 % im Rahmen von de minimis

Für den 10 Mio. EUR übersteigenden Teil der Investition: 5 %

Der geplante Investitionsumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestens 50.000 EUR zulassen.

Das bedeutet, in der Regel muss das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen

  • bei kleinen Unternehmen 250.000 EUR,
  • bei mittleren und großen Unternehmen 500.000 EUR 

betragen.

Die Verwaltungsvorschrift Landesförderprogramm „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) finden Sie im Downloadbereich.
 

Federführend:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.