Gefördert wird der Auf- und Ausbau von technologie- bzw. anwendungsorientierten Kompetenzfeldern.

Ein Kompetenzfeld definiert sich dabei als ausgewiesener wissenschaftlich-technologischer Leistungsbereich, der es ermöglicht,  innovative anwendungsorientierte Forschungsvorhaben in den zukunftsweisenden Potenzialbereichen der Regionalen Innovationsstrategie
Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) umzusetzen.

Durch den Zugang zu bedarfs- und anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungsabteilung direkt oder indirekt einbezogen und Innovationsprozesse initiiert werden.

Gefördert werden Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland- Pfalz, die die Definition gemäß Randnummer 16 Doppelbuchst. ff des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und  Innovation (ABl. EU 2022/C 414/01 vom  8.10.2022) erfüllen.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben für die Durchführung von unabhängigen Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses einschließlich der weiten Verbreitung der Forschungsergebnisse und des Wissenstransfers.

Um eine passgenaue Förderung zu ermöglichen, können zur Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben wahlweise zwei unterschiedliche  Bemessungsgrundlagen herangezogen werden:

Variante 1 (bei nicht personalkostenintensiven Projekten): 
Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens.
Hierzu gehören insbesondere:

  • Direkte Personalkosten
  • Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten für projektbezogene wissenschaftlich-technische Ausstattung für Forschungszwecke wie z.B. Labore, Geräte, Maschinen, Instrumente, Prüfstände, Demonstrationsanlagen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, Software)
  • Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch dieGemeinkostenpauschale gedeckt sind
  • Fremdleistungen

Variante 2 (bei personalkostenintensiven Projekten):

  • Direkte Personalkosten
  • Restkostenpauschale von bis zu 40 % der direkten förderfähigen Personalkosten, mit der alle übrigen Kosten des Vorhabens (z.B. Material- und Sachkosten) abgedeckt sind.

Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation) finden Sie im Downloadbereich.

Federführend:

  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.