Ziel des Fonds ist die Unterstützung von innovativen, technologieorientierten Unternehmensgründungen durch Verbesserung der Eigenkapitalsituation in der Startphase über stille und offene Beteiligungen am Stamm-/Grundkapital.
Verwendungszweck:
Entwicklung und/oder Markteinführung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die aufgrund ihres innovativen Charakters und ihres technologischen Fortschrittes den Bedarf eines Marktes erfüllen können und nach Möglichkeit patent- oder urheberrechtlich schutzfähig sind.
Gefördert werden gewerbliche kleine Unternehmen (= Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Mio. EUR), deren Eintragung in das Handelsregister zum Zeitpunkt der Bewilligung grundsätzlich höchstens fünf Jahre zurückliegt.
Zuwendungsfähig sind insbesondere
- Forschungs- und Entwicklungskosten
- Investitionen in das Sachanlagevermögen
- Markteinführungskosten
Die Beteiligung an einem Zielunternehmen hat grundsätzlich eine Höchstgrenze von 2,0 Mio. EUR
Die Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an Unternehmensneugründungen aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz III (IRP III) finden Sie im Downloadbereich.
Federführend:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.