Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und –voraussetzungen können Sie sich anhand der Übersicht der Förderprogramme verschaffen. Dort finden Sie auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter https://isb.rlp.de/foerderung/efre

Grundsätzlich ist eine fortlaufende Antragstellung möglich, Ausnahmen sind das Förderprogramm „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ sowie das „Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur (Tourismus 4.0)". Dort ist der formalen Antragstellung ein Auswahlprozess im Rahmen von Förderaufrufen vorgeschaltet.

Anträge können Sie über das elektronische EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen. Die Nutzung des Kundenportals setzt eine Registrierung voraus. Wie Sie dazu vorgehen müssen, zeigen Ihnen Erklärvideos.

Gefördert werden können grundsätzlich Ausgaben, die bis zum 30. Juni 2029 getätigt wurden.

Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Regelungen des entsprechenden Förderprogramms geprüft.

Sind alle Voraussetzungen, insbesondere die verbindlichen Projektauswahlkriterien für Fördervorhaben (siehe förderprogrammübergreifende Regelungen im Download) erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Diesen sollten Sie aufmerksam lesen, denn er enthält Angaben zur Höhe, Verwendung und Abrechnung der für Ihr Projekt zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie weitere Vorgaben.

Alle für Ihr Projekt anfallenden Ausgaben sind zunächst von Ihnen zu tragen. Den Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln auf die zwischenzeitlich angefallenen Ausgaben richten Sie über das EFRE-Kundenportal an die ISB. Diese prüft Ihren Antrag anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen und zahlt Fördermittel an Sie aus. Welche Unterlagen (Verträge, Vergabeunterlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) für die Auszahlung erforderlich sind, ist in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides geregelt.

Nach Abschluss Ihres Projekts müssen Sie die Verwendung der Fördermittel anhand eines Verwendungsnachweises belegen.

Das heißt, Sie berichten dem Zuwendungsgeber über Ihr Projekt: Sie beschreiben die inhaltliche Arbeit im Sachbericht und weisen im zahlenmäßigen Nachweis nach, wie Sie die Ihnen gewährten Fördermittel verwendet haben. Der Verwendungsnachweis wird geprüft und gibt Aufschluss darüber, ob die Fördermittel rechtmäßig und zweckentsprechend eingesetzt wurden.   

  • Mit Ihrem Projekt dürfen Sie grundsätzlich nicht vor Antragstellung und Bewilligung beginnen, wenn Sie eine Förderung anstreben!
  • In den Verwaltungsvorschriften der Förderprogramme erhalten Sie wichtige Informationen zu den Fördervoraussetzungen. 
  • Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027 (ANBest IBW-EFRE) - siehe förderprogrammübergreifenende Regelungen im Download - sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides und geben Ihnen wichtige Informationen zur Abwicklung Ihres geförderten Projekts - auch zum Mittelabruf– und Verwendungsnachweisverfahren sowie den Informations- und Kommunikationspflichten.