Mit diesem Programm sind insbesondere investive innovative Projekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher angesprochen.

Modell- und Demonstrationsprojekte in diesen Bereichen sollen öffentlichen und privaten Unternehmen und insbesondere Energieversorgern und Stadtwerken die Möglichkeit zur Erprobung bzw. Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren geben.

Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, nachweisbaren Innovationsgehalt und Modellcharakter haben und übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen.

Die Förderung soll für zukunftsträchtige, innovative Ansätze technologieoffen gestaltet werden.

Im Bereich Modellprojekte und Demonstrationsvorhaben werden insbesondere öffentliche und private Unternehmen sowie Energieversorger und Stadtwerke gefördert.

Im Bereich Infrastruktur sind die Zielgruppe kommunale Gebietskörperschaften, Energieversorgungsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (= weniger als 250 Beschäftigte, entweder Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme bis 43  Mio. EUR). 

Im Bereich produktive Investitionen sind KMU angesprochen.

Zuwendungsfähig sind notwendige und angemessene Aufwendungen zur Projektzielerreichung wie (sofern im Förderaufruf nicht abweichend festgelegt)

  • Investitionen, beispielsweise in Gebäude und technische Anlagen (soweit in Verbindung zu Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz oder intelligente Energiesysteme stehend), mit grundstücksbezogenem Eigentumsrecht oder langfristig gesichertem Nutzungsrecht bzw. Grunddienstbarkeit
  • Investitionen in Software und Hardware (soweit in Verbindung zu Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz oder intelligente Energiesysteme stehend)
  • Sachkosten
  • Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
  • Ausgaben für Aufträge an Dritte (ohne Berücksichtigung von pauschalierten Gemeinkosten)
  • Ingenieur- und Architektenleistungen, konzeptionelle Leistungen, Beratungsleistungen und investitionsvorbereitende Leistungen
  • direkte Personalausgaben in Form von Standardeinheitskosten
  • Gemeinkosten pauschal in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben
  • Reisekosten nach Landesreisekostengesetz
  • Abschreibungen
  • Miete und Leasing, sofern ein wirtschaftlicher Variantenvergleich zu einem konventionellen Beschaffungsvorgang vorgelegt wird, der die Vorteilhaftigkeit belegt.

Der Fördersatz beträgt in der Übergangsregion Trier (Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie kreisfreie Stadt Trier) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, im übrigen Rheinland-Pfalz (= stärker entwickelte Regionen) maximal 40 %.

Bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse kann der Fördersatz gegebenenfalls aufgestockt werden.

Die Verwaltungsvorschrift "Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur" finden Sie im Downloadbereich.

Federführend:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.