Gefördert werden umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme.

Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs (Steigerung der Energieeffizienz sowie der Energieeinsparung).

Dem Antragsverfahren wird ein Förderaufruf  vorgeschaltet.

Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind.

Zuwendungsfähig sind notwendige und angemessene Aufwendungen zur Projektzielerreichung, wie

  • Investitionen, beispielsweise in Gebäude und technische Anlagen (soweit in Verbindung zu Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz oder intelligenten Energiesystemen stehend), mit grundstücksbezogenem Eigentumsrecht oder langfristig gesichertem Nutzungsrecht bzw. Grunddienstbarkeit
  • Investitionen in Software und Hardware (soweit in Verbindung zu Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz oder intelligente Energiesysteme stehend)
  • Sachkosten
  • Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
  • Ausgaben für Aufträge an Dritte (ohne Berücksichtigung von pauschalierten Gemeinkosten)
  • Ingenieur- und Architektenleistungen, konzeptionelle Leistungen, Beratungsleistungen und investitionsvorbereitende Leistungen
  • direkte Personalausgaben in Form von Standardeinheitskosten
  • Gemeinkosten pauschal in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben
  • Reisekosten nach Landesreisekostengesetz
  • Abschreibungen
  • Miete und Leasing, sofern ein wirtschaftlicher Variantenvergleich zu einem konventionellen Beschaffungsvorgang vorgelegt wird, der die Vorteilhaftigkeit belegt.

Im Förderaufruf zum Programm kann Weiteres festgelegt werden.

Der Fördersatz beträgt in der Übergangsregion Trier (Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie kreisfreie Stadt Trier) bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, im übrigen Rheinland-Pfalz (= stärker entwickelte Regionen) maximal 40 %.

Bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse kann der Fördersatz gegebenenfalls aufgestockt werden.

Gegebenenfalls erfolgt eine Spezifikation des Förderumfangs im Förderaufruf.

Die Verwaltungsvorschrift "Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur" finden Sie im Downloadbereich.

Federführend:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier