Gefördert werden können:

1. Durchführbarkeitsstudien:

Studien über die Analyse und Bewertung des Potenzials und der Erfolgsaussichten eines Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhabens als vorbereitende Entscheidungsgrundlage

2. Forschungs- und Entwicklungvorhaben:

Vorhaben, die neue, wesentlich geänderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder  Dienstleistungen zum Ziel haben und den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung zugeordnet werden können.

Gefördert werden

  • Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme nicht über 10 Millionen Euro)
  • Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte, entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro)
  • Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die 250 bis 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen (SmallMidCaps)

Zuwendungsfähig sind Personal-, Gemein- und Materialausgaben, die unmittelbar für die Studien bzw. durch die Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Tätigkeit entstehen, sowie Ausgaben für Fremdleistungen (Ausgaben für spezielle Beratungs- und gleichartige Dienstleistungen, die ausschließlich der FuE-Tätigkeit dienen, einschließlich spezieller fremdbezogener Auftrags- und Kooperationsforschung, technischer Kenntnisse, Patentanmeldungen etc., soweit sie 50 % der im Zuwendungsbescheid festgelegten förderfähigen Personalausgaben nicht überschreiten)

Die Fördersätze staffeln sich bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wie folgt:

Durchführbarkeitsstudien:

  • Kleine Unternehmen: 70 % 
  • Mittlere Unternehmen: 60 % 
  • SmallMidCaps: 50 %

Der maximale Zuschussbetrag je Durchführbarkeitsstudie beträgt 80.000 EUR.

Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Vorhaben, die
a) der industriellen Forschung zugeordnet werden können: 50 %,
b) der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden können: 25 %

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fördersätze für ein FuE-Vorhaben auf bis zu 80 % angehoben werden.

Maximaler Zuschussbetrag je FuE-Vorhaben: 700.000 EUR
Maximaler Zuschussbetrag je klimaschützendem FuE-Vorhaben: 850.000 EUR

Die Verwaltungsvorschrift Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop - finden Sie im Downloadbereich

Federführend: 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.