Gefördert werden der Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen auf hohem wissenschaftlichen und technischen Niveau. Hierzu gehören insbesondere die Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung (u.a. Labore, Geräte, Maschinen, Instrumente, Prüfstände, Demonstrationsanlagen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur) sowie der Bau oder die Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung.

Gefördert werden Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Vereine
und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland- Pfalz, die die Definition gemäß  Randnummer 16 Doppelbuchst. ff des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
(ABl. EU 2022/C 414/01 vom 28.10.2022) erfüllen.

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
  • Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
  • Fremdleistungen (z.B. Fachplanung und Baubegleitung)
  • direkte Personalkosten (z.B. für Beschaffung, Inbetriebnahme, unabhängige FuE-Vorhaben zur Erweiterung des Wissens und des Verständnisses und Verbreitung der Forschungsergebnisse in Verbindung mit der Investition)
  • Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten

Der Fördersatz beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen  Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation) finden Sie im Downloadbereich

Federführend: 

  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.