Gefördert werden Vorhaben von allgemeinem Interesse, bei denen im Zuge des Wissenstransfers unternehmensübergreifende Innovationsfragestellungen in konkreten vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben gelöst werden, unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig (InnoProm).
Die Umsetzung der erzielten vorwettbewerblichen Ergebnisse in neue Produkte und Verfahren ist nicht Gegenstand der Förderung.
Gefördert werden rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Zuwendungsfähig sind direkte Personalkosten für eine Doktorandin oder einen Doktoranden bis zur TV-L Entgeltgruppe 14 sowie ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation) finden Sie im Downloadbereich.
Federführend:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.