Gefördert werden touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dazu gehören Investitionen in innovative, saisonunabhängige und digital unterstützte Angebote der öffentlichen Tourismusinfrastruktur, wie zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz. 

Hiervon umfasst sind erlebnisorientierte Besuchereinrichtungen als multifunktionale Einrichtungen für verschiedene Gästebedürfnisse oder als Einrichtungen zur Vermittlung von Natur- oder Kulturerben, die imageprägend für Rheinland-Pfalz sind. Auch entsprechend innovative,  erlebnisorientierte und digital unterstützte Vorhaben der Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.

Digitale Technologien im Sinne des Förderprogramms sind vor allem fortschrittliche Hard- und Softwaretools der Informations- und Kommunikationstechnologie, deren Vernetzung mit Big Data z.B. für Echtzeitanwendungen sowie digitale Medientechnologien wie Virtual Reality, Augmented Reality, Künstliche Intelligenz für Sprachassistenz und Bilderkennung, Servicerobotik, Sensorik. Sie werden für Prozessinnovationen eingesetzt, beispielsweise im Rahmen der Besucherinformation und -lenkung oder zur Differenzierung des touristischen Produktes bzw. der touristischen Dienstleistung durch digital unterstützte Erlebnisse. 

Der Antragstellung sind Förderaufrufe vorgeschaltet.

Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen  Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Ausführung notwendig sind, um den Zweck des Vorhabens zu erreichen.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Ausgaben der Baureifmachung als vorgelagerter Teil einer öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung
  • Bauausgaben
  • Ausgaben für Außenanlagen, sofern Zweck und Bedeutung der Tourismusinfrastruktur diese Ausgaben rechtfertigen
  • Ausgaben der Einrichtung und Ausstattung
  • Lieferungen und Leistungen zu projektbezogenen technischen Systemen, digitalen Technologien und Ausstattungen im Rahmen der Besucherlenkung sowie die dazugehörige Planung und Konzeption (z.B. Schilder, Stelen, Terminals, multimediale und interaktive Stationen, digitale Medientechnologien)
  • Baunebenkosten nach DIN 276 (einschließlich Bauversicherungen, Honorare für Architekten-, Landschaftsarchitekten-, Ingenieurleistungen), soweit sie für die projektbezogene Ausführungsplanung, Baubetreuung, Baubegleitung etc. anfallen und sofern sie nicht nach Nummer 8.7 der Verwaltungsvorschrift (siehe Rechtsgrundlage) von der Förderung  ausgeschlossen sind
  • Ausgleichsmaßnahmen nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften (ohne Grunderwerb)
  • Notwendige Ausgaben für Demontage und Entsorgung

Der Fördersatz beträgt bis zu 85 %  der förderfähigen Ausgaben.

Um eine Förderung beantragen zu können, sind zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 300.000 EUR erforderlich.

Die Verwaltungsvorschrift "Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur" finden Sie im Downloadbereich.

Federführend: 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.