Im Rahmen einer Projektförderung können Sie Zuschüsse für einzelne, abgegrenzte Vorhaben erhalten. Diese finanzielle Unterstützung soll es Ihnen erleichtern, von Ihnen geplante Projekte, die im Interesse des Zuschussgebers bzw. der Allgemeinheit stehen, durchzuführen und entsprechende Ziele zu erreichen.

Die Projektförderung erfolgt auf Basis von Förderprogrammen und -richtlinien, den sogenannten "Verwaltungsvorschriften".

Ergänzende Regelungen und Leitfäden konkretisieren die Anforderungen in Bezug auf die Programmabwicklung. 

Für die EFRE-Förderung maßgebliche Verwaltungsvorschriften (VV)/Regelungen sind: 

Programm (mit Nr. der Förderprogrammgruppe) Verwaltungsvorschrift
Auf- und Ausbau anwendungsorientierter Forschungs-
und Entwicklungsinfrastrukturen
(351 und 352)





Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation       

Auf- und Ausbau von technologieorientierten 
Kompetenzfeldern
(353 und 354)
Technologieorientierte Netzwerk- und Clusterstrukturen
(inkl. Hubs) (355 und 356)
Technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (357)
Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (359)
Einzelbetriebliches Innovations- und Technologie-
förderungsprogramm (InnoTop) (358)
Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop
Innovationsfonds Rheinland- Pfalz III (IRP III) (360)Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an Unternehmensneugründungen aus dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz III
Landesförderprogramm "Implementierung betrieblicher
Innovationen" (IBI-EFRE) (361)
Landesförderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE)
Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur (363)Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur

Programm (mit Nr. der Förderprogrammgruppe)Verwaltungsvorschrift 
Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest) (364)     

VV Landesförderprogramm „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) mit Änderung vom 3. Juni 2024

Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte (365)VV Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur
Modellprojekte Effizienz / intelligente Netze und Speicher (368)VV Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur

RegelungInhalt
VV Zuwendungsverfahren im Rahmen der Umsetzung des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2021-2027
(VV IBW-EFRE)“ und Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest IBW-EFRE, Änderungs-VV vom 20. August 2024; Nicht amtliche konsolidierte Lesefassung
Eckpunkte für die Bewilligung von EU-Mitteln in Rheinland-Pfalz als verbindlicher Bestandteil aller EFRE-Zuwendungsbescheide und wichtige Hinweise zur Abwicklung des Fördervorhabens für die Begünstigten
Projektauswahlkriterien für FördervorhabenKriterien und Verfahrensgrundsätze der Projektauswahl für das rheinland-pfälzische EFRE-Programm
Merkblatt zur Anerkennung von Personal- und Gemeinkosten sowie Pauschalierung anderer förderfähiger KostenFörderfähige Monats- und Stundensätze (Standardeinheitskosten) für direkte Personalkosten sowie Informationen zu Pauschalsätzen
Leitfaden zur Vermeidung von InteressenkonfliktenDie Europäische Kommission setzt mit verstärkten Mechanismen zur Vermeidung von Interessenkonflikten einen neuen Schwerpunkt in der Betrugs- und Korruptionsprävention. Sie fordert eine Überprüfung, ob Interessenkonflikte im Rahmen des Verwaltungsverfahrens für EFRE-Vorhaben bestehen.

Im Rahmen des Antrags-, Bewilligungs- und Mittelabrufverfahrens erhalten Sie weitere Informationen und Handreichungen.