Gefördert wird die Weiterentwicklung eines Forschungs- und Entwicklungsergebnisses zum Zweck einer nachgelagerten wirtschaftlichen Verwertung (z.B. Verkauf, Lizenzierung, Ausgründung)
Dem Antragsverfahren wird ein Förderaufruf vorgeschaltet.
Rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Es werden ausschließlich nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.
Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens. Hierzu gehören insbesondere:
- Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
- Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
- Fremdleistungen
- direkte Personalkosten
- Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen direkten Personalkosten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 95 %, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 98 %.
Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation)
Federführend:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.