Gefördert wird die Weiterentwicklung eines Forschungs- und Entwicklungsergebnisses zum Zweck einer nachgelagerten wirtschaftlichen Verwertung (z.B.  Verkauf, Lizenzierung, Ausgründung)

Dem Antragsverfahren wird ein Förderaufruf vorgeschaltet.

Rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Es werden ausschließlich nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.

Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens. Hierzu gehören insbesondere:

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
  • Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
  • Fremdleistungen
  • direkte Personalkosten
  • Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen direkten Personalkosten.
     

Der Fördersatz beträgt bis zu 95 %, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 98 %.

Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation)

Federführend:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier