Gefördert werden Vorhaben, die Wissen und Technologien, die in der Forschung staatlicher Hochschulen in Rheinland-Pfalz entstehen, für die Wirtschaft nutzbar machen. 

Hierzu zählen insbesondere Vorhaben

  • zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers durch innovative Ansätze
  • zur Verbesserung des Zugangs der Allgemeinheit (insbesondere KMU) zu wirtschaftsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
  • zu Erhebung, Schutz, Lizenzierung, Verkauf und Management von geistigem Eigentum
  • zur Verbesserung der Austauschprozesse zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
  • zur wirtschaftlichen Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
  • sowie Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Forschende, Mitarbeitende von Hochschulen und Gründungsinteressierte in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer. 

Es soll insbesondere die Arbeit von Wissens- und Technologietransferstellen sowie Gründungsbüros ausgeweitet und verbessert werden

Rheinland-pfälzische staatliche Universitäten und rheinland-pfälzische staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Es werden ausschließlich nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert.

Förderfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Durchführung des Vorhabens. Hierzu gehören insbesondere:

  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten)
  • Sach-, Material- und Reisekosten, sofern sie nicht durch die Gemeinkostenpauschale gedeckt sind
  • Fremdleistungen
  • direkte Personalkosten
  • Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen direkten Personalkosten.
     

Der Fördersatz beträgt bis zu 98 % der förderfähigen Ausgaben.

Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation im Rahmen der Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz (RIS3.RP) und des Programms „EFRE 2021-2027 Rheinland-Pfalz“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (Fördergrundsätze Forschung, Entwicklung und Innovation)

Federführend: 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.