Gefördert wird der Neubau von strategisch wichtigen Trinkwasserverbundsystemen zwischen Wasserversorgern, das heißt Investitionen in Trinkwasserverbundleitungen und gegebenenfalls entsprechende Pumpstationen und/oder Hochbehälter zum Ausgleich von Wassermangel- und Überschussgebieten.
Kommunale Wasserversorger (i.d.R. Zweckverbände, Stadtwerke, Verbandsgemeindewerke)
Investitionen in versorgungsgebietsübergreifende Trinkwasserverbundsysteme, insbesondere
- Trinkwasserverbundleitungen zwischen Wasserversorgern
- Wo technisch notwendig:
o Neu-/Ausbau von Pumpwerken
o Neu-/Ausbau und Anschluss von Hochbehältern
Förderfähig sind unter anderem
- Kosten der notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen
- Beratungsleistungen zum Vergaberecht im Oberschwellenbereich
- Baukosten
- Kosten notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes
Förderung aus EFRE-Mitteln
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen (SER)
- bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben in der Übergangsregion Trier (ÜR)
Aufstockung durch Landesmittel auf insgesamt 80 % der förderfähigen Ausgaben (+ 30 % in SER, + 10 % in ÜR)
Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung FöRiWWV mit ergänzendem Erlass zur EFRE-Förderung (derzeit in Vorbereitung)
Federführend:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.