Gefördert wird der Neubau von strategisch wichtigen Trinkwasserverbundsystemen zwischen Wasserversorgern, das heißt Investitionen in Trinkwasserverbundleitungen und gegebenenfalls entsprechende Pumpstationen und/oder Hochbehälter zum Ausgleich von Wassermangel- und Überschussgebieten.

Kommunale Wasserversorger (i.d.R. Zweckverbände, Stadtwerke, Verbandsgemeindewerke)

Investitionen in versorgungsgebietsübergreifende Trinkwasserverbundsysteme, insbesondere

  • Trinkwasserverbundleitungen zwischen Wasserversorgern
  • Wo technisch notwendig:
    o Neu-/Ausbau von Pumpwerken
    o Neu-/Ausbau und Anschluss von Hochbehältern

Förderfähig sind unter anderem 

  • Kosten der notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen
  • Beratungsleistungen zum Vergaberecht im Oberschwellenbereich
  • Baukosten
  • Kosten notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes

Förderung aus EFRE-Mitteln

  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen (SER)
  • bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben in der Übergangsregion Trier (ÜR)

Aufstockung durch Landesmittel auf insgesamt 80 % der förderfähigen Ausgaben (+ 30 % in SER, + 10 % in ÜR)

Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung FöRiWWV mit ergänzendem Erlass zur EFRE-Förderung (derzeit in Vorbereitung)

Federführend:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier.